Alles im Griff? Mitarbeitende Aktionäre leistungsbezogen entlöhnen!

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28. Februar 2024

Mitarbeitende Aktionäre leistungsbezogen entlöhnen!

Die mitarbeitenden Aktionäre werden in der Praxis oft «leistungsbezogen» entlöhnt. Eine reine Abgeltung nach Beteiligungsquote mittels Dividende würde dieses Bild verfälschen. Eine Möglichkeit wäre, den mitarbeitenden Aktionären Dividenden in einer Weise zu verteilen, die von ihren kapitalmässigen Beteiligungsquoten abweichen. Dies wird als asymmetrische Dividende bezeichnet. Handelsrechtlich kann die asymmetrische Dividende angefochten werden, sofern sie in den Statuten nicht vorgesehen ist. Steuerrechtlich können folgende Schwierigkeiten bestehen:

  • Die überhöhte Dividende kann als Lohn interpretiert werden, wenn der Aktionär bei der Aktiengesellschaft angestellt ist. In diesem Fall wird sie entsprechend als Einkommen für den Empfänger qualifiziert, und es fallen dementsprechend Sozialabzüge an.
  • Die zusätzliche Dividende wird als Tantieme besteuert und die Aktiengesellschaft kann dies nicht als Aufwand abbuchen. Ebenfalls werden hier Sozialversicherungsabgaben fällig.
  • Es besteht die Gefahr von Schenkungssteuern unter den Aktionären.

Um mitarbeitende Aktionäre im Rahmen ihrer Leistung abzugelten, bleibt vor der Gewinnverwendung oft nur die Möglichkeit von zusätzlichen Salärzahlungen. Schlussendlich sollte eine Dividende über das Ergebnis erfolgen, welches allen Aktionären im Rahmen ihrer Beteiligungsquote anteilig zusteht.

Für weitere Informationen und Beratung in diesem Bereich steht die Emmenegger Fides AG zur Verfügung.