Ist «doppelte» Bestrafung bei Steuerhinterziehung erlaubt?

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28. Oktober 2024

Ist «doppelte» Bestrafung bei Steuerhinterziehung erlaubt? – Eine Analyse der Rechtsprechung

Ein Verwaltungsrat hat dafür gesorgt, dass im Unternehmen "A" Baufahrzeuge zu überhöhten Beträgen von Unternehmen, die ihm gehörten, gemietet wurden. Diese versteckte Gewinnausschüttung führte zur Busse wegen Steuerhinterziehung gegen den Verwaltungsrat. Gleichzeitig ermittelte die Steuerbehörde gegen den Geschäftsführer der Einzelfirma wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und verhängte auch gegen ihn eine Strafe.

Der Verwaltungsrat legte Einspruch beim Gericht ein, mit der Begründung, niemand dürfe zweimal wegen derselben Straftat verurteilt werden.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und erklärte, dass bei einer Verurteilung einer juristischen Person wegen Steuerhinterziehung die für sie handelnden Organe oder Vertreter zusätzlich wegen Teilnahme bestraft werden könnten.

Das Verbot der Doppelbestrafung sei in diesem Fall nicht verletzt, da eine AG und ihre Organmitglieder verschiedene Rechtssubjekte seien und die Strafen daher verschiedene Personen betreffen.


(Quelle: BGE 2C_872/2021 vom 02.08.2022)